Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Elektro Rauchheld, Inhaber: Dieter Rauchheld, Am Krähenberg 30, D-57368 Lennestadt

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für den Verkauf von Schneelasterfassungs- und -warngeräten und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma elektro rauchheld ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma elektro rauchheld in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.elektrorauchheld.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten nur §§ 3, 4, 7 Abs. 1–3 und 14; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
(4) Für die Lieferung der Geräte gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. Für getrennt bestellte Dienstleistungen (z.B. Installation, Einweisung, Schulung) gelten die §§ 611 ff. BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Firma elektro rauchheld sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der Firma elektro rauchheld zustande, außerdem dadurch, dass die Firma elektro rauchheld mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Die Firma elektro rauchheld kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.
(2) Der Besteller hält sich vier Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden.
(3) Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Einrichtung, Installation, Wartung, etc.) sind gesonderte Verträge zu schließen. Der Abschluss solcher Verträge steht beiden Vertragspartnern frei.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist nur die Lieferung von Schneelasterfassungs- und -warngeräten und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 4.
(2) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass der Aufstellungsort für das Gerät geeignet ist und die notwendige Standsicherheit bzw. Tragfähigkeit der Unterkonstruktion gegeben ist und seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen des Gerätes sowie der darin verwendeten Software bekannt.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Firma elektro rauchheld, sonst das Angebot der Firma elektro rauchheld. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die Firma elektro rauchheld sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Firma elektro rauchheld.
(4) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Firma elektro rauchheld.
(5) Der Besteller erhält das Gerät nebst darin verwendeter Software. Die Technik des ausgelieferten Gerätes sowie der darin verwendeten Software richtet sich nach den Vereinbarungen.
(6) Die Firma elektro rauchheld erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.

§ 4 Rechte des Bestellers an der Software

(1) Das Gerät ist markenrechtlich geschützt. Das Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an dem Gerät und der mitgelieferten Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Firma elektro rauchheld dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Firma elektro rauchheld zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Firma elektro rauchheld entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Im Falle eines Verstoßes des Bestellers gegen diese Regeln schuldet er der Firma elektro rauchheld eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Dritte nach der dann aktuellen Preisliste für das Gerät bei der Firma elektro rauchheld hätte zahlen müssen, zumindest in Höhe der Hälfte des heute vereinbarten Kaufpreises.

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Firma elektro rauchheld schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die Firma elektro rauchheld kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Firma elektro rauchheld durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z. B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5) Leistungsort ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Firma elektro rauchheld.

§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Vergütung, Zahlung

(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung des Gerätes (werden weitere Leistungen beauftragt, wie z.B. Installation, Einweisung, Schulung, etc. sind diese gesonderten Leistungen nach Erbringung) und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(2) Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der Firma elektro rauchheld, die über www.elektrorauchheld.de erreichbar ist.
(3) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen (zB. Beratung, Installation, Einweisung und Schulung) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der Firma elektro rauchheld in Rechnung gestellt.
(4) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
(5) Der Besteller kann nur mit von der Firma elektro rauchheld unbestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma elektro rauchheld an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

§ 8 Pflichten des Bestellers

(1) Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der Firma elektro rauchheld unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) durch einen fachkundigen Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet das Gerät und die Software gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der Nutzung beginnt.
(2) Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Gerät und/oder die verwendete Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit des Geräte, dessen Meldungen und Warnungen sicherzustellen und zu beachten.

§ 9 Sachmängel

(1) Das Gerät hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Es genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Gerätes, die aus falscher Installation, Fehlbedienung oä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann die Firma elektro rauchheld zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Firma elektro rauchheld durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Gerätes oder Teilen, die den Mangel nicht hat bzw. haben, oder dadurch, dass die Firma elektro rauchheld Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
(3) Der Besteller unterstützt die Firma elektro rauchheld bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Firma elektro rauchheld umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Firma elektro rauchheld kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Firma elektro rauchheld kann Leistungen betreffend der verwendeten Software gegebenenfalls auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Firma elektro rauchheld nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.
(4) Die Firma elektro rauchheld kann Mehrkosten daraus verlangen, dass das Gerät und/oder die verwendete Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Besteller. § 254 BGB gilt entsprechend.
(5) Wenn die Firma elektro rauchheld die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Besteller nicht zumutbar ist, kann er im Rahmen des § 6 entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12.

§ 10 Rechtsmängel

(1) Die Firma elektro rauchheld gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung des Gerätes durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Firma elektro rauchheld dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Gerät oder an einem gleichwertigen Gerät verschafft.
(2) Der Besteller unterrichtet die Firma elektro rauchheld unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an dem Gerät gegen ihn geltend machen. Der Besteller ermächtigt die Firma elektro rauchheld, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange die Firma elektro rauchheld von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Firma elektro rauchheld anerkennen; die Firma elektro rauchheld wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Besteller von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (z.B. der vertragswidrigen Nutzung) beruhen.
(3) § 9 Abs. 2 gelten entsprechend. Für den Abbruch des Leistungsaustauschs gilt § 6. Für die Haftung gilt § 11, für die Verjährung § 12.

§ 11 Haftung

(1) Die Firma elektro rauchheld leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Firma elektro rauchheld in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haftet die Firma elektro rauchheld in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit EUR ……….. . . . . . je Schadensfall und EUR . . . . ………. . für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt.
(2) Der Firma elektro rauchheld bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 12 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt

a) für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung des Gerätes, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen er das Gerät herausverlangen oder die Unterlassung dessen Nutzung verlangen kann;
d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Abs. 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Beginn und Ende der Rechte des Bestellers

(1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Besteller über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
(2) Die Firma elektro rauchheld kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Firma elektro rauchheld das weitere Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Besteller die Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt.
(3) Wenn die Rechte nach § 4 nicht entstehen oder wenn sie enden, kann die Firma elektro rauchheld vom Besteller die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind.

§ 14 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
(3) Die Firma elektro rauchheld verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Besteller unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die X-AG darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluß der Leistungen als Referenzkunden benennen.

§ 15 Einweisung/Schulung

(1) Einweisungen/Schulungen erfolgen nach Wahl der Firma elektro rauchheld beim Besteller oder an einer in Absprache mit dem Besteller zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Einweisung/Schulung beim Besteller stellt dieser nach Absprache mit der Firma elektro rauchheld entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Bei einer Schulung an anderer Stelle mietet der Besteller die Räumlichkeiten an und stellt die erforderliche Hardware und Software vor Ort bereit.
(2) Die Firma elektro rauchheld kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund ausfallen lassen. Die Firma elektro rauchheld wird dem Besteller die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
(3) Für den Fall einer berechtigten Unzufriedenheit des Bestellers hat die Firma elektro rauchheld die Möglichkeit zur Abhilfe. Im Übrigen gilt § 6.

§ 16 Schluss

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der Firma elektro rauchheld.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, eine Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer Siegen anzurufen, um den Streit nach deren dann gültiger Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt; § 203 BGB gilt entsprechend.